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   BVerfG, 25.11.1986 - 2 BvE 1/84, 2 BvE 3/84   

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https://dejure.org/1986,3478
BVerfG, 25.11.1986 - 2 BvE 1/84, 2 BvE 3/84 (https://dejure.org/1986,3478)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.1986 - 2 BvE 1/84, 2 BvE 3/84 (https://dejure.org/1986,3478)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 1986 - 2 BvE 1/84, 2 BvE 3/84 (https://dejure.org/1986,3478)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Organstreit - Parteifähigkeit - Organstreitverfahren - Vorgeblich politische Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 44
  • NJW 1987, 769
  • NVwZ 1987, 315 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 07.03.1989 - 2 BvQ 2/89

    Anforderungen an die Parteifähigkeit einer politischen Partei im

    Eine ihren Parteistatus berührende personelle Verflechtung mit der verbotenen ANS/NA (vgl. BVerfGE 74, 44 ) bestehe ebensowenig wie der vom Bundesminister des Innern behauptete Mangel an Selbständigkeit gegenüber der FAP.

    Politische Parteien können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Organstreit geltend machen (vgl. BVerfGE 66, 107 >115<; 73, 40 >65<; 74, 44 >48 f.<).

    Diese Definition steht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang (vgl. BVerfGE 3, 383 >403<; 47, 198 >222<; 74, 44 >50<).

    Angesichts der der Nationalen Sammlung erklärtermaßen noch fehlenden Absicht, sich als politische Partei im Sinne des § 2 Abs. 1 PartG zu betätigen, braucht Bedenken gegen ihre politische und organisatorische Selbständigkeit im Verhältnis zur FAP, die eine weitere Voraussetzung der Parteieigenschaft bildet (vgl. BVerfGE 74, 44 >50 f.<), nicht nachgegangen zu werden.

    Die Nationale Sammlung wäre im übrigen als Neben- oder Teilorganisation der FAP, wie von der Antragstellerin hilfsweise geltend gemacht, im Organstreit gleichfalls nicht parteifähig (vgl. BVerfGE 74, 44 >51<).

  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Derartigen "sonstigen politischen Vereinigungen" ist der Weg des Organstreits verschlossen (BVerfGE 51, 222 (233); vgl. auch Beschluß vom 25. November 1986, 2 BvE 1/84, 2 BvE 3/84).
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